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Katholisches Kinderhaus Helene von Hügel

Johannes-Reuchlin-Straße 7, 72076 Tübingen

Unser Haus bietet Platz für 75 Kinder im Alter von 1-6 Jahren und ist von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Unsere Kinder beteiligen sich von Anfang an aktiv und entscheiden mit! Wir sind ein bunter, lebendiger und fröhlicher Ort, an dem sich kleine und große Menschen – unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft – aktiv einbringen, gut entwickeln und wohlfühlen können. Unser schönes Haus, der große Garten und die Nähe zu Wald und Bauernhof bieten vielfältige Möglichkeiten.

Typische Berufe

  • Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

    Erzieher/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs. Sie dauert in Vollzeit 2-4 Jahre, in Teilzeit 2-6 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

  • Sozialpädagogische/r Assistentin bzw. Kinderpfleger/in

    Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs. Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit ca. 2-3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

  • Kindheitspädagoge/in

    Das grundständige Studienfach Kindheitspädagogik vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen in frühkindlichen Bildungs- und Lernprozessen, Pädagogik, Entwicklungs- und Lernpsychologie und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das Studium wird teilweise in Form von Kombinations-Bachelorstudiengängen angeboten. Die einzelnen Hochschulen regeln die Kombinationsmöglichkeiten individuell. Kindheitspädagogik kann man auch im Rahmen von Lehramts-, dualen und Fernstudiengängen studieren. Die Regelstudienzeit beträgt 6-8 Semester.

Anzahl Mitarbeitende

  • 17

Träger

  • Katholische Gesamtkirchengemeinde Tübingen

Benefits

  • Mobilität

    Zuschuss zum Job Ticket und Darlehen zum Job Rad

  • Vereinbarkeit

    Familienfreundliche Komponente des kirchlichen Arbeitsrechtes wie z.B. 3 Ausgleichstage bei Kinder unter 12

  • Gesundheitsförderung

    Zuschuss zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, wie z.B. Zuschüsse für Fitnessstudio, Jahreskarte Schwimmbad, Ernährungskurse

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